| Anlass: | Von Herrn Generaling. Eisenlohr wurde mit Fernschreiben Nr.6596 die zulässige Wassertemperatur im Steigflug heraufgesetzt und im Schnellflug herabgesetzt.
Dies hat zur Folge, daß nunmehr der kritische Flugzustand zur Beurteilung des Ausreichens der Wasserkühlers nicht mehr wie bisher der Steigflug, sondern der Schnellflug ist.
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Durchführung: | Messung der Kühlstofftemperatur und der Geschwindigkeit im Schnellflug mit Kampfleistung bei verschiedenen Kühlerstellungen.
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Ergebnis: | Der vermessene Kühler reicht beim Schnellflug in Bodennähe für europäische Sommertemperatur bei tragbarem Geschwindigkeitsverlust aus. Für Tropenbedingungen ist er jedoch vollkommen unzureichend, da bereits +42° die Klappen voll öffnen, was einen Geschwindigkeitsverlust von 48 km/h verursacht. Bei einer Lufttemperatur von +50° + 5° erreicht der Kühlstoff 115.
Diese Temperatur ist unzulässig, da der Schnellflug mit Kampfleistung länger als lo min dauern kann.
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Angaben: | Siehe Versuchsbericht Nr. 109 10 T 42, 1.Teilbericht.
Vermessen wurde der gedrehte Leichmetallkühler 9 – 6098. Einstellung der Kinematik am Stand:
geschlossen vorn 70 mm hinten 0 mm
geöffnet vorn 92 mm hinten 305 mm
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Ergebnis: | Auf Blatt 3 und 4 sind die gemessene Geschwindigkeit und der Temperaturunterschied zwischen Luft und Wasseraustrittstemperatur über der Klappen-öffnung aufgetragen.
Auf Blatt 5 und 6 ist in Abhängigkeit von der Außenlufttemperatur der Geschwindigkeitsverlust aufgetragen, der sich ergibt, wenn die Kühlerklappen jeweils soweit geöffnet werden, daß sich die vorgeschriebene Regeltemperatur von 102° einstellt, (entsprechend dem Verhalten eines idealen Thermostaten).
Die Klappenöffnung ist den einzelnen Punkten beigeschrieben. Da die Klappen infolge ihrer Weichheit nicht ganz schließen, bleibt auch bei Temperaturen unter Normaltemperatur ein kleiner Geschwindigkeitsverlust bestehen.
Es ist zu beachten, daß die Geschwindigkeit bei Zunahme der Temperatur nicht nur infolge der grösseren Kühleröffnung abnimmt.
Es überlagert sich der Einfluß der Änderung der Luftwichte und der Motorleistung.
Diese Abhängigkeit ist auf Blatt 7 dargestellt, Auf Blatt 5 und 6 ist sie der Einfachheit halber nicht berücksichtigt.
Augsburg, den 9.9.42
FEW/Ka/Ka
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